Feedback Fall 2: Phobie
Rechtlich gesehen, sind alle vier Verhaltensweisen OK: Du verletzt die Schweigepflicht nicht, wenn du über einen Fall in völlig anonymisierter Form sprichst und die Person nicht identifizierbar ist.
Allerdings hat das Lachen zusammen mit Freunden in diesem Fall einen problematischen Aspekt:
Wenn du im geselligen Rahmen über etwas "Peinliches" eines Patienten berichtest ist das gegenüber dem betroffenen Patienten ein Vertrauenbruch. Ausserdem ist vielleicht unter den WG-Mitbewohnern auch jemand, der selbst ein Problem hat, das er in einer Psychotherapie angehen möchte. Wenn er nun eine solche Erzählung hört, wird er sich fragen: "Wird mein Therapeut auch über meine Peinlichkeiten lachen?". Das Vertrauen in Psychotherapeuten und die Verschwiegenheit derselben kann so beeinträchtigt werden.
Zuzugeben, dass man phobische Ängste vor Häschen hat, ist ein schwieriger Schritt. Die Patientin hat offenbar unter der Phobie gelitten und sich durchgerungen für dieses Problem externe Hilfe zu suchen. Es gilt nicht zu vergessen, dass hinter jedem Fall ein Mensch steht, der leidet.
Take Home Message [hier klicken zum anzeigen]
Überleg dir immer auch, was deine Erzählungen für Effekte auf das Vertrauen in den Beruf „Psychotherapeut“ hat oder welche anderen indirekten Effekte deine Aussagen haben können. nächster Fall