Feedback Fall 5: Therapeuten
Im rechtlichen Sinne besteht ein Anspruch auf Wahrung der Privatsphäre beim Therapeuten genau gleich wie beim Patienten. Auch für den Therapeuten kann die Therapiestunde eine sehr intime Situation sein und es gilt dessen Privatsphäre zu respektieren.
Für Therapeuten kann es sehr unangenehm sein, wenn sie hören oder in einem Gespräch mitbekommen, dass Studierende über sie reden, sogar wenn es lobende Worte sind.
So muss denn auch für die Benutzung des Videos die Einwilligung von Patient UND Therapeut vorliegen, damit man die Videoaufnahme benutzen kann.
Take Home Message [hier klicken zum anzeigen]
Schweigepflicht / Schutz der Privatsphäre anderer bezieht sich nicht nur auf Patienten und nicht nur auf den Therapiekontext!
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