Militärdienst

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Allgemeine Hinweise zu Militärdienst und Medizinstudium

Im Folgenden einige allgemeine Hinweise und Informationen bezüglich Militärdienst während des Medizinstudiums: 

Kümmern Sie sich proaktiv um Ihre Dienstleistung und vermeiden Sie kurzfristige Verschiebungsgesuche. Planen Sie so, dass Sie trotz des Studiums mindestens alle 2 Jahre einen WK leisten können. Im vierten und fünften Studienjahr macht es Sinn, frühzeitig bei der vorgesetzten Stelle (u.a. Kp Kdt) die Dienstleistungsperiode in Erfahrung zu bringen, damit die Praktika um die Dienstleistung herum fixiert werden können.

Die Dienstleistungsperioden können auch frühzeitig auf https://www.armee.ch/de/aufgebotsdaten eingesehen werden.

Militärdienst während des Studiums

Beachten Sie unbedingt die Absenzenregelung des jeweiligen Studienabschnittes.

Wichtig für Blockpraktika (4./5. Studienjahr): 
Es stehen zwei Halbjahre für Masterarbeit/Militär während der Blockrotation zur Verfügung.
Wählen Sie die Blockpraktikumsrotation so, dass Sie den Dienst absolvieren können.
Die nächste geeignete Periode für Militärdienst ist erst wieder das Wahlstudienjahr.

Wahlstudienjahr: Die Militärarzt Offiziersschule (Mil Az OS) kann mit maximal 2 Monaten an das Wahlstudienjahr angerechnet werden, falls sie in dieser Zeit stattfindet. Weitere Informationen zum WSJ finden Sie hier.

Ausbildung zum Militärarzt/Truppenarzt (Mil Az)

Die Ausbildung zum Militärarzt/Truppenarzt (Mil Az) wurde massiv verkürzt und die Ausbildungsblöcke an die Semesterzeiten angepasst. Nach einer verkürzten Rekrutenschule (RS) von 6 Wochen wird eine Unteroffiziersschule (Mil Az UOS) von 6 Wochen absolviert. Während des Wahlstudienjahres kann dann die 8-wöchige Offiziersschule (Mil Az OS) absolviert werden. Diese 8 Wochen werden an die Praktikumszeit angerechnet. Nach dem Eidgenössischen Staatsexamen erfolgen 12 Wochen praktischer Dienst. Während des Studiums sind also keine weiteren Dienstleistungen vorgesehen. Für Zahnärzte und Apotheker wird der Einsatz individuell geregelt. Weitere Infos finden Sie hier ("Regellaufbahn für die Funktion Arzt").

Dienstverschiebungsgesuche

Orientieren Sie sich über das Vorgehen, siehe Informationen der Schweizer Armee zur Dienstverschiebung.
Studierende der Humanmedizin 1.-6. Studienjahr und Zahnmedizin 1.+2. Studienjahr können im Falle einer Dienstverschiebung ein entsprechendes Gesuch an das Studiendekanat schicken.
Es gibt zwei Wege, wie Sie das Gesuch einreichen können:
Entweder 1) via Portal der Armee (empfohlen):

Siehe Infos unter https://www.armee.ch/de/militaerdienst-dienstverschiebung. Sie müssen sich vorgängig registrieren. 

Das Studiendekanat erhält eine automatische Benachrichtigung über neu eingegangene Gesuche.

oder 2) per Mail an das Studiendekanat:

Laden Sie das neuste PDF-Formular herunter (Link siehe unten) und schicken das Gesuch vollständig ausgefüllt an studium.meddek@unibe.ch. Bitte schicken Sie das Gesuch von Ihrem studentischen Mailaccount (Campus Account) aus.

Alle Gesuche werden ausschliesslich elektronisch und auf digitalem Weg eingereicht und verarbeitet (kein Postversand).

Bitte senden Sie uns per Mail: