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Äquivalenzbescheinigung für deutsche PJ-Studierende

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Bescheinigung der Äquivalenz
Ab dem 01.01.2023 stellt das Dekanat der Medizinischen Fakultät Bern keine individuellen Äquivalenzbescheinigungen mehr aus für PJ-Studierende aus Deutschland. Das bedeutet, dass die Medizinische Fakultät Bern kein eigenes Formular mehr zur Verfügung stellt. Das Vorgehen für eine Äquivalenz finden Sie nachfolgend.
Anstelle einer individuellen Äquivalenzbescheinigung wird ein Stempel inkl. Unterschrift des Studiendekanates auf das jeweilige PJ-Bescheinigungsformular des Landesprüfungsamtes bzw. der Heimuniversität angebracht.
Das Dekanat der Medizinischen Fakultät Bern bestätigt die Äquivalenz, indem es eine Liste mit anerkannten Ausbildungsstätten publiziert. Unter "Bescheinigungsdokument" finden Sie das PDF "PJ-Bescheinigungsdokument für Studierende aus Deutschland" zum Downloaden.
Vorgehen ab 01.01.2023
  • PJ-Studierende lassen sich das PJ-Praktikum vom Spital bestätigen. Sie verwenden hierzu einen Vordruck des Landesprüfungsamtes bzw. der Heimuniversität.
  • Alle Studierende, die einen Stempel inkl. Unterschrift der Med. Fakultät Bern benötigen, senden ihre vorausgefüllte und von der Klinik unterzeichnete PJ-Bescheinigung inkl. einem adressierten und vorfrankierten Rückantwortkuvert an: Studiendekanat, Murtenstrasse 11, CH-3008 Bern.
  • Das PJ-Formular wird gestempelt und unterschrieben zurückgeschickt.

Bescheinigungsdokument

Datei
pdf   125,7 KB   30. Mai 2023, 17:12   Anzahl Seiten: 3  
Hinweise
  • Die Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-, welche bisher für den Erhalt einer Äquivalenzbescheinigung überwiesen werden musste, entfällt.
  • Studierende im Praktischen Jahr (PJ), die an einem dieser Spitäler ein PJ-Praktikum absolvieren, sind für die Dauer der Ausbildung in Rechten und Pflichten gegenüber der Ausbildungsstätte den immatrikulierten Medizinstudierenden der Universität Bern gleichgestellt.
  • Eine ordnungsgemässe Immatrikulation ist an der Universität Bern für PJ-Studierende nicht möglich.