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Studienkosten Humanmedizin
Das Medizinstudium ist ein Vollzeitstudium. Es lässt Erwerbsarbeit im Bachelorstudium in den Sommerferien zu, falls keine Prüfungen wiederholt werden müssen. Im Masterstudium ist Erwerbsarbeit kaum möglich. Im Wahlstudienjahr werden die Praktika mit ca. CHF 1'500.- pro Monat entschädigt
Folgende Übersicht zeigt die für das Medizinstudium ungefähr anfallenden Kosten (alle Angaben in CHF). Sie sind z.B. für die Beantragung eines Stipendiums anwendbar.
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | Eidg. Prüfung | |
Prüfungsgebühren fakultär | 300.- | 300.- | 300.- | 300.- | |||
Prüfungsgebühr BAG | ca. 2'200.- | ||||||
Arbeitskleidung | 150.- | 80.- | 150.- | ||||
Bücher/Lehrmittel/Skripte | 700.- | 600.- | 600.- | 400.- | 400.- | 400.- | |
Histopräparate/Instrumente | 600.- | 600.- | 600.- | 250.- | 250.- | 250.- | |
Computer/Internet (individuell) | 1'500.- | 500.- | 500.- | 1'500.- | 500.- | 500.- | |
Reisekosten (Hausarztpraktika, CST) | 400.- | 600.- | 500.- | 500.- | individuell |
Zusätzlich fallen an:
- Studien- und Semestergebühren (werden von der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung ZIB erhoben)
- AHV-Beitrag (wird von der Ausgleichskasse direkt erhoben)
Prüfungsgebühren
Prüfungsgebühren während des Studiums
Die fakultären Prüfungsgebühren für das Ablegen sämtlicher Leistungskontrollen im Bachelor- und im Masterstudium betragen je CHF 600.-. Mit diesen Gebühren sind alle Kosten im Zusammenhang mit den Leistungskontrollen abgedeckt, d.h. es werden für die Repetitionsprüfungen keine neuen Gebühren erhoben. Bei Aufgabe des Studiums - unabhängig vom Grund - verfallen die einbezahlten Gebühren, d.h. es erfolgt keine Rückerstattung. Für SEMP-Studierende fallen die Prüfungsgebühren ebenfalls vollständig an. Bei Studieneintritt in einem späteren Studienjahr fällt die Gebühr pro Rata an.
Die Gebühren für die Leistungskontrollen werden je hälftig zu Beginn und zum Ende des Bachelor- bzw. Masterstudiums vom Dekanat der Medizinischen Fakultät per E-Mail in Rechnung gestellt. Aus administrativen Gründen wird im Masterstudium die 2. Rate fix in dem Jahr in Rechnung gestellt, in welchem bei normalem Studienablauf das Studium abgeschlossen würde, d.h. im Humanmedizinstudium 2 Jahre, im Zahnmedizinstudium 1 Jahr nach der 1. Rate.
Die vollständige Begleichung der Raten ist Voraussetzung für den Bezug des jeweiligen Diploms. Die Zahlungsfrist beträgt ab Versanddatum der E-Mail-Rechnung 30 Tage.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise Prüfungsgebühren".
Die Gebühren für die Leistungskontrollen werden je hälftig zu Beginn und zum Ende des Bachelor- bzw. Masterstudiums vom Dekanat der Medizinischen Fakultät per E-Mail in Rechnung gestellt. Aus administrativen Gründen wird im Masterstudium die 2. Rate fix in dem Jahr in Rechnung gestellt, in welchem bei normalem Studienablauf das Studium abgeschlossen würde, d.h. im Humanmedizinstudium 2 Jahre, im Zahnmedizinstudium 1 Jahr nach der 1. Rate.
Die vollständige Begleichung der Raten ist Voraussetzung für den Bezug des jeweiligen Diploms. Die Zahlungsfrist beträgt ab Versanddatum der E-Mail-Rechnung 30 Tage.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise Prüfungsgebühren".
Prüfungsgebühren Eidg. Prüfung (Staatsexamina)
Für die Zulassung als Assistenzarzt/Assistenzärztin müssen eidgenössische Prüfungen abgelegt werden. Diese Prüfungsgebühren werden vom BAG erhoben und betragen ca. CHF 2'200.- (Stand März 2021).
Informationen dazu siehe im Dokument "Informationen zur eidgenössischen Prüfung in Humanmedizin" auf der Webseite des BAG.
Stipendien, Studienfinanzierung
Informationen zu Stipendien, Studienfinanzierung etc. finden Sie auf der Webseite der Universität Bern und der entsprechenden Webseite der Medizinischen Fakultät.
Entschädigung / Lohn Klinische Praktika
Die klinischen Praktika im Blockunterricht werden nicht entschädigt. Die Kosten für die Unterkunft in peripheren Kliniek werden von der Universität Bern übernommen. In einigen Fällen beteiligen sich die Kliniken an den Essensausgaben.
Eine eigentliche Entschädigung wird im Wahlstudienjahr für klinische Praktika entrichtet (auch hier mit Ausnahmen). Davon müssen jedoch Mahlzeiten und allfällige Unterkunft bezahlt werden. Praktika an Instituten, auch Dissertationsprogramme, werden im allg. nicht entschädigt.
Eine eigentliche Entschädigung wird im Wahlstudienjahr für klinische Praktika entrichtet (auch hier mit Ausnahmen). Davon müssen jedoch Mahlzeiten und allfällige Unterkunft bezahlt werden. Praktika an Instituten, auch Dissertationsprogramme, werden im allg. nicht entschädigt.
Eidgenössische Prüfung Humanmedizin
Die Gebühren für die eidg. Prüfung Humanmedizin, die nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums Humanmedizin stattfindet, werden direkt vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhoben. Informationen zur Zusammensetzung und Höhe dieser Gebühren sind auf der Website des BAG abrufbar.