Feedback Fall 1: Arbeitgeber
Die gute Absicht von Herr Volker entbindet dich nicht von der Schweigepflicht. Rolf ist der einzige der entscheiden darf, wer was von der Therapie und seiner Störung erfährt. Therapeutisch ist es aber sicher sinnvoll mit Rolf zu besprechen, wie man ihm bei der Arbeit helfen könnte.
Schon überhaupt zu bestätigen, dass Rolf bei dir in Behandlung ist, ist eine Verletzung der Schweigepflicht, ausser du weisst von Rolf bereits, dass er seinem Arbeitgeber angegeben hat, dass er bei dir in Behandlung ist..
Hinweis
In der Therapie mit Rolf würdest höchstwahrscheinlich erfahren, ob Herr Volker über die Störung und die Behandlung bei dir informiert ist. Da Rolf ja flexibel arbeiten kann, muss Herr Volker fast informiert sein. Aber auch dann, gilt es genau mit Rolf abzusprechen, was du Herr Volker erzählst, auch wenn Herr Volker von der Therapie weiss, gibt im das noch lange kein Informationsrecht.
Take Home Message [hier klicken zum anzeigen]
Die Intentionen der Person, die dich nach einem Patienten fragt, sind für die Schweigepflicht irrelevant. Einzig durch eine richterliche Entbindung der Schweigepflicht, oder einer expliziten Zustimmung eines Patienten ist es erlaubt Informationen aus der Therapie dritten zu geben. nächster Fall