Feedback Fall 1: Arbeitgeber
Gemäss der Schweigepflicht, wäre dies das ganz korrekte Verhalten, weder gibst du irgendwelche Informationen zu Rolf heraus, noch bestätigst du die implizite Information, dass Rolf überhaupt in Therapie ist.
Die gute Absicht von Herr Volker entbindet dich tatsächlich nicht von der Schweigepflicht. Rolf ist der einzige der entscheiden darf, wer was von der Therapie und seiner Störung erfährt.
Therapeutisch ist es aber sicher sinnvoll mit Rolf zu besprechen, wie man ihm bei der Arbeit helfen könnte.
Schon überhaupt zu bestätigen, dass Rolf bei dir in Behandlung ist, ist eine Verletzung der Schweigepflicht, ausser du weisst von Rolf bereits, dass er seinem Arbeitgeber angegeben hat, dass er bei dir in Behandlung ist..
Auch wenn es nicht wahrscheinlich ist: Es könnte sein, dass Herr Volker lediglich gehört hatte, Rolf sei bei dir in Therapie, und er wollte herausfinden, ob das wirklich stimmt.
Hinweis
In der Therapie mit Rolf würdest höchstwahrscheinlich erfahren, ob Herr Volker über die Störung und die Behandlung bei dir informiert ist. Da Rolf ja flexibel arbeiten kann, muss Herr Volker fast informiert sein. Aber auch dann, gilt es genau mit Rolf abzusprechen, was du Herr Volker erzählst, auch wenn Herr Volker von der Therapie weiss, gibt im das noch lange kein Informationsrecht.
Take Home Message [hier klicken zum anzeigen]
Die Intentionen der Person, die dich nach einem Patienten fragt, sind für die Schweigepflicht irrelevant. Einzig durch eine richterliche Entbindung der Schweigepflicht, oder einer expliziten Zustimmung eines Patienten ist es erlaubt Informationen aus der Therapie dritten zu geben. nächster Fall