Feedback Fall 4: Supervision (Teil 1)

Auch im Rahmen der Supervision gilt die Schweigepflicht, grundsätzlich sollten auch für die Supervision Fälle anonymisiert werden, oder das Einverständnis der Patienten vorhanden sein.

Du benötigst also das Einverständnis des Patienten, wenn du Informationen teilen willst, welche die Person identifizierbar machen und wenn du Videos zeigst, dann sowieso.

Allerdings ist es in der Supervision nicht immer machbar, Informationen, welche die Person identifizierbar machen, zurückzuhalten, weil sie für die Supervision unbedingt nötigt sind und der Fall sonst nicht angemessen besprochen werden kann. Hier gilt es also abzuwägen.

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zum zweiten Teil dieses Falls.