Feedback Fall 4: Supervision (Teil 1)
Der Einsatz von Videos in der Supervision kann sehr hilfreich sein, und er ist auch möglich, aber nur wenn das Einverständnis der Patienten vorliegt.
Du benötigst allgemein das Einverständnis des Patienten, wenn du Informationen teilen willst, welche die Person identifizierbar machen.
Allerdings ist es in der Supervision nicht immer machbar, Informationen, welche die Person identifizierbar machen, zurückzuhalten, weil sie für die Supervision unbedingt nötigt sind und der Fall sonst nicht angemessen besprochen werden kann. Hier gilt es also abzuwägen.
Take Home Message [hier klicken zum anzeigen]
Auch unter Kollegen gilt die Schweigepflicht uneingeschränkt.
zum zweiten Teil dieses Falls.