Fall 8: AIDS-Diagnose
Ausgangslage:

Was musst du tun?
Überleg dir, wie du dich in
dieser Situation verhalten würdest. Was musst du tun? Was darfst du tun?
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Antwortmöglichkeiten
- Dem Wunsch des Patienten nach Geheimhaltung muss Rechnung getragen werden. Eine Information der Ehefrau darf nicht erfolgen.
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Der Psychologe darf die Ehefrau des Patienten informieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es liegt also in seinem Ermessen, die Ehefrau über die HIV-Infektion des Ehemanns ins Bild zu setzen.
Der Psychologe ist verpflichtet, die Ehefrau des Patienten zu informieren. Er muss sie darum baldmöglichst zu sich aufbieten.
Der Psychologe ist verpflichtet, die Ehefrau des Patienten zu informieren. Er muss sich aber vorgängig von den Behörden von der Schweigepflicht befreien lassen.
Die Verantwortung die Partnerin zu schützen liegt beim Arzt und nicht beim Therapeuten.