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Anerkannte Kliniken
Die Medizinische Fakultät Bern stellt für deutsche PJ-Studierende, welche an einer anerkannten Klinik in der Schweiz ein PJ-Tertial absolvieren, gegen Gebühr von CHF 50.- eine Äquivalenzbescheinigung aus.
Ab dem 01.01.2018 werden von der Medizinischen Fakultät Bern nur noch jene PJ-Tertiale bescheinigt, die in einem der folgenden Betriebe absolviert wurden:
Ab dem 01.01.2018 werden von der Medizinischen Fakultät Bern nur noch jene PJ-Tertiale bescheinigt, die in einem der folgenden Betriebe absolviert wurden:
- Spitäler der Inselgruppe (Universitätsspital Bern), siehe hierzu auch Dokument "Beschreibung Inselspital"
- Spitäler im Kanton Bern
- externe Spitäler mit Lehrvertrag (siehe http://www.medizin.unibe.ch/studium/lehrpartner)
- Kliniken mit in Bern habilitierten Ärzt*innen
Falls Sie an einem oben genannten Spital Ihr PJ-Tertial abgeleistet haben und von uns eine Äquivalenzbescheinigung benötigen, finden Sie nachfolgend alle notwendigen Informationen.
Formular
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07. Jul 2020, 09:54
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07. Jul 2020, 09:54
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Diverses
Hinweise
- Es werden keine Äquivalenzbescheinigungen oder sonstige Bestätigungen im Voraus (d.h. vor Antritt des Praktikums) ausgestellt.
- Die Äquivalenzbescheinigungen werden auf dem Postweg abgewickelt. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Briefpost.
- Die Äquivalenzbescheinigungen werden auf dem Postweg abgewickelt. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Briefpost.
Vorgehen
Äquivalenzbescheinigungen werden vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät gegen eine Gebühr von CHF 50.- ausgestellt. Um eine Äquivalenzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Füllen Sie den oberen Teil des Äquivalenzbescheinigungs-Formulars der Universität Bern (siehe unter "Formular") vollständig aus, inkl. deutsche Postadresse. Bitte geben Sie zudem für allfällige Rückfragen Ihre E-Mail-Adresse an.
- Lassen Sie das Formular vom Praktikumsleiter / von der Praktikumsleiterin bestätigen mit Ort, Datum*, Abteilungsstempel und Unterschrift. *Dieses Datum darf nicht vor dem Schlussdatum des Praktikums liegen! Den untersten Abschnitt lassen Sie leer für die Bestätigung durch das Studiendekanat.
- Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erfolgt idealerweise während des PJ-Praktikums. Wichtig: Das Überweisungsdatum und der Betrag müssen auf dem Zahlungsnachweis ersichtlich sein. Nachweise mit hängigen (pendenten) Zahlungsaufträgen werden nicht akzeptiert.
- Zahlungsverbindung:
Konto Nr. 60-166162-9 der PostFinance
Name des Begünstigten: Universität Bern, Medizinische Fakultät Dekanat, CH-3008 Bern
Name der Bank: PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
BIC (Bank Identifier Code): POFICHBEXXX
IBAN (International Bank Account Number): CH07 0900 0000 6016 6162 9 - Die Äquivalenzbescheinigung (Formular der Universität Bern, siehe oben) senden Sie zusammen mit dem Zahlungsnachweis per Post an:
Universität Bern
Medizinische Fakultät
Studiendekanat
Murtenstrasse 11
3008 Bern
Schweiz
Das Studiendekanat verschickt die Bescheinigung an die auf dem Formular angegebene Adresse. Falls Sie eine andere Zustelladresse wünschen, teilen Sie dies bitte mit. Das Porto übernimmt das Dekanat, Sie müssen keinen frankierten Briefumschlag beilegen.
Bitte beachten: Äquivalenzbescheinigungen, welche ohne Zahlungsnachweis eintreffen, werden einbehalten, bis beide Unterlagen komplett vorliegen. Beachten Sie auch, dass die Bearbeitung der Bescheinigungen nur noch auf dem Postweg erfolgt und ein persönliches Vorbeikommen auf dem Studiendekanat nicht mehr möglich ist. - Wenn Sie mehr als ein Tertial in der Schweiz absolvieren und für diese Praktika eine zweite oder dritte Äquivalenzbescheinigung der Universität Bern benötigen, müssen Sie die Gebühr nicht noch einmal bezahlen.
- Zu viel bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet!