Studium und Beruf
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Letzter Beitrag: Liebe Studierende Anbei finden Sie e... von b.rechsteiner, 9. Aug 2024, 16:51
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Nach dem Master
Das Pharmaziestudium wird mit der Eidgenössischen Prüfung zur Apothekerin und zum Apotheker abgeschlossen. Das Eidgenössische Diplom erlaubt die Berufstätigkeit unter der Leitung eines/r erfahrenen Apothekers/in mit anerkanntem Weiterbildungstitel. Die eigenverantwortliche Berufsausübung, also das Führen einer Apotheke, ist nach der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung mit Erwerb des FPH-Titels möglich. Informationen zur Weiterbildung in Offizinpharmazie oder Spitalpharmazie bieten die Berufsverbände Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse) und Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker (GSASA).
Berufsausübung im Kanton Bern nach Abschluss des Studiums und erfolgreicher Eidg. Prüfung
Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Apotheker/in in einer öffentlichen Apotheke wird die Berufsausübungsbewilligung benötigt. Um diese zu beantragen, braucht es aber den Weiterbildungstitel FPH in Offizinpharmazie.
Apotheker/innen mit Schweizer Diplom aber ohne Weiterbildungstitel können uneingeschränkt unter der Führung eines/r Apothekers/in mit Berufsausübungsbewilligung arbeiten.
Apotheker/innen mit Schweizer Diplom aber ohne Weiterbildungstitel können auch zeitlich beschränkt Stellvertretungen des/r Apothekers/in mit Berufsausübungsbewilligung übernehmen. Die Stellvertreterbewilligung muss beim Kantonsapotheker beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Stellvertreterbewilligung und die Regeln für die Stellvertretertätigkeit können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen.
Link zu den Formularen, Merkblättern etc. des Pharmazeutischen Dienstes (vormals Kantonsapothekeramt) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern:
https://www.gsi.be.ch/de/start/dienstleistungen/formulare-gesuche-bewilligungen-organisationsstruktur/gesundheitsamt-formulare-gesuche-bewilligungen/pad-formulare-gesuche-bewilligungen.html
Bitte beachten Sie, dass dies für den Kanton Bern gilt. Wenn Sie in anderen Kantonen tätig sein möchten, erkundigen Sie sich bitte dort.
Apotheker/innen mit Schweizer Diplom aber ohne Weiterbildungstitel können uneingeschränkt unter der Führung eines/r Apothekers/in mit Berufsausübungsbewilligung arbeiten.
Apotheker/innen mit Schweizer Diplom aber ohne Weiterbildungstitel können auch zeitlich beschränkt Stellvertretungen des/r Apothekers/in mit Berufsausübungsbewilligung übernehmen. Die Stellvertreterbewilligung muss beim Kantonsapotheker beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Stellvertreterbewilligung und die Regeln für die Stellvertretertätigkeit können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen.
Link zu den Formularen, Merkblättern etc. des Pharmazeutischen Dienstes (vormals Kantonsapothekeramt) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern:
https://www.gsi.be.ch/de/start/dienstleistungen/formulare-gesuche-bewilligungen-organisationsstruktur/gesundheitsamt-formulare-gesuche-bewilligungen/pad-formulare-gesuche-bewilligungen.html
Bitte beachten Sie, dass dies für den Kanton Bern gilt. Wenn Sie in anderen Kantonen tätig sein möchten, erkundigen Sie sich bitte dort.
Weiterführende Links
Doktoratsstudium (Graduate Schools)
Nach dem Masterstudium kann auch ein Doktoratsstudium aufgenommen werden. Dies umfasst eine drei- bis vierjährige Forschungsarbeit zu einem naturwissenschaftlichen, medizinisch-biologischen oder pharmazeutischen Thema. Doktorandinnen und Doktoranden sind während dieser Zeit an der Universität immatrikuliert. An der Uni Bern bieten Graduate Schools mehrere strukturierte Doktoratsprogramme an.
Gesellschaft der Schweizerischen Industrie-Apotheker(Innen) (GSIA)
Für eine Berufstätigkeit in der Pharmaindustrie, insbesondere in Forschung und Entwicklung, ist ein Doktorat von Vorteil oder sogar Voraussetzung. Informationen zu Berufsmöglichkeiten in der Pharmaindustrie bietet die Gesellschaft der Schweizerischen Industrie-Apotheker(Innen) (GSIA).