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Äquivalenzbescheinigung für PJ-Studierende aus Deutschland - NICHT SICHTBAR

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Bescheinigung der Äquivalenz
Ab dem 01.01.2023 stellt das Dekanat der Medizinischen Fakultät Bern keine individuellen Äquivalenzbescheinigungen mehr aus für PJ-Studierende aus Deutschland.
Das Dekanat der Medizinischen Fakultät Bern bestätigt die Äquivalenz, indem es eine Liste mit anerkannten Ausbildungsstätten publiziert. Studierende im Praktischen Jahr (PJ), die an einem dieser Spitäler ein PJ-Praktikum absolvieren, sind für die Dauer der Ausbildung in Rechten und Pflichten gegenüber der Ausbildungsstätte den immatrikulierten Medizinstudierenden der Universität Bern gleichgestellt.
Eine ordnungsgemässe Immatrikulation ist an der Universität Bern für PJ-Studierende nicht möglich.
Vorgehen
  • Laden Sie das Dokument "Äquivalenzbescheinigung" herunter, welches auf dieser Seite publiziert ist. Diese Bescheinigung ist nur zusammen mit einer durch das Spital ausgefüllten Bestätigung gültig (siehe nachfolgend).
  • Lassen Sie sich das PJ-Praktikum vom Spital bestätigen. Verwenden Sie hierzu einen Vordruck des Landesprüfungsamtes bzw. der Heimuniversität.
  • Reichen Sie beide Dokumente beim Landesprüfungsamt ein.
Hinweise
  • Es werden keine individuellen Äquivalenzbescheinigungen mehr ausgestellt.
  • Die Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-, welche bisher für den Erhalt einer Äquivalenzbescheinigung überwiesen werden musste, entfällt.

Dokumente

Datei

Äquivalenzbescheinigung 2023 für PJ-Studierende aus Deutschland

pdf   109.27 KB   20. Dez 2022, 15:16   Anzahl Seiten: 3  
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