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Äquivalenzbescheinigung für deutsche PJ-Studierende - Kopie

Link zu dieser Seite: medizin.unibe.ch/pj

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Bescheinigung der Äquivalenz
Ab dem 01.01.2023 stellt das Dekanat der Medizinischen Fakultät Bern keine individuellen Äquivalenzbescheinigungen mehr aus für PJ-Studierende aus Deutschland.
Das Dekanat der Medizinischen Fakultät Bern bestätigt die Äquivalenz, indem es eine Liste mit anerkannten Ausbildungsstätten publiziert. Studierende im Praktischen Jahr (PJ), die an einem dieser Spitäler ein PJ-Praktikum absolvieren, sind für die Dauer der Ausbildung in Rechten und Pflichten gegenüber der Ausbildungsstätte den immatrikulierten Medizinstudierenden der Universität Bern gleichgestellt.
Eine ordnungsgemässe Immatrikulation ist an der Universität Bern für PJ-Studierende nicht möglich.
Vorgehen
  • Laden Sie das Dokument "Äquivalenzbescheinigung" herunter, welches auf dieser Seite publiziert ist. Diese Bescheinigung ist nur zusammen mit einer durch das Spital ausgefüllten Bestätigung gültig (siehe nachfolgend).
  • Lassen Sie sich das PJ-Praktikum vom Spital bestätigen. Verwenden Sie hierzu einen Vordruck des Landesprüfungsamtes bzw. der Heimuniversität.
  • Reichen Sie beide Dokumente beim Landesprüfungsamt ein.
Hinweise
  • Es werden keine individuellen Äquivalenzbescheinigungen mehr ausgestellt.
  • Die Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-, welche bisher für den Erhalt einer Äquivalenzbescheinigung überwiesen werden musste, entfällt.

Diverses

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Beschreibung Inselspital 2020

pdf   51.8 KB   28. Dec 2022, 13:19  
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Formular

File

Formular Äquivalenzbescheinigung zum Ausfüllen am PC

pdf   406.3 KB   Version: 2   28. Dec 2022, 13:19  
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Formular Äquivalenzbescheinigung zum Ausfüllen von Hand

pdf   350.0 KB   Version: 2   28. Dec 2022, 13:19  
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Diverses

File

Beschreibung Inselspital 2020

pdf   51.8 KB   28. Dec 2022, 13:19  
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Vorgehen
Äquivalenzbescheinigungen werden vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät gegen eine Gebühr von CHF 50.- ausgestellt. Um eine Äquivalenzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
  • Füllen Sie den oberen Teil des Äquivalenzbescheinigungs-Formulars der Universität Bern (siehe unter "Formular") vollständig aus, inkl. deutsche Postadresse. Bitte geben Sie zudem für allfällige Rückfragen Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Lassen Sie das Formular vom Praktikumsleiter / von der Praktikumsleiterin bestätigen mit Ort, Datum*, Abteilungsstempel und Unterschrift. *Dieses Datum darf nicht vor dem Schlussdatum des Praktikums liegen! Den untersten Abschnitt lassen Sie leer für die Bestätigung durch das Studiendekanat.
  • Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erfolgt idealerweise während des PJ-Praktikums. Wichtig: Das Überweisungsdatum und der Betrag müssen auf dem Zahlungsnachweis ersichtlich sein. Nachweise mit hängigen (pendenten) Zahlungsaufträgen werden nicht akzeptiert. 
  • Zahlungsverbindung (beachten Sie den Hinweis ganz oben für Bescheinigungen ab Januar 2023)
    Konto Nr. 60-166162-9 der PostFinance
    Name des Begünstigten: Universität Bern, Medizinische Fakultät Dekanat, CH-3008 Bern
    Name der Bank: PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
    BIC (Bank Identifier Code): POFICHBEXXX
    IBAN (International Bank Account Number): CH07 0900 0000 6016 6162 9
  • Die Äquivalenzbescheinigung (Formular der Universität Bern, siehe oben) senden Sie zusammen mit dem Zahlungsnachweis per Post an: 

    Universität Bern
    Medizinische Fakultät
    Studiendekanat
    Murtenstrasse 11
    3008 Bern
    Schweiz

    Das Studiendekanat verschickt die Bescheinigung an die auf dem Formular angegebene Adresse. Falls Sie eine andere Zustelladresse wünschen, teilen Sie dies bitte mit. Das Porto übernimmt das Dekanat, Sie müssen keinen frankierten Briefumschlag beilegen.

    Bitte beachten: Äquivalenzbescheinigungen, welche ohne Zahlungsnachweis eintreffen, werden einbehalten, bis beide Unterlagen komplett vorliegen. Beachten Sie auch, dass die Bearbeitung der Bescheinigungen nur noch auf dem Postweg erfolgt und ein persönliches Vorbeikommen auf dem Studiendekanat nicht mehr möglich ist.
  • Wenn Sie mehr als ein Tertial in der Schweiz absolvieren und für diese Praktika eine zweite oder dritte Äquivalenzbescheinigung der Universität Bern benötigen, müssen Sie die Gebühr nicht noch einmal bezahlen.
  • Zu viel bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet!