Fall 1: Arbeitgeber
Ausgangslage:
Du bist Therapeut von Rolf, einem 35-jährigen Mann mit einer rezidivierenden depressiven Störung. Rolf kämpft schon länger mit dieser Störung und erhält auch Unterstützung von der Invalidenversicherung. Er besetzt ein Stelle bei einer Versicherung, bei der er einfachere Büroarbeiten verrichtet. Sein Arbeitgeber, Herr Volker, ist über die psychischen Probleme von Rolf informiert und bietet ihm dort die Möglichkeit flexibel zu arbeiten. In depressiven Episoden arbeitet Rolf weniger, in guten Phasen mehr.
Du erhältst einen Telefonanruf…
Du:
Guten Tag.
Herr Volker:
Guten Tag, ich bin Herr
Volker.
Ich bin der direkte Vorgesetzte von Rolf B.. Er hat mir mitgeteilt, dass
er bei Ihnen in Therapie sei.
Ich rufe an, weil wir uns ein wenig Sorgen machen:
In letzter Zeit kam Rolf immer wieder später als vereinbart ins Büro und machte stets
einen sehr müden Eindruck, nun haben wir Angst, dass er in eine depressive Episode
reinrutscht. Wie können wir ihn unterstützen? Sollen wir ihn darauf ansprechen? Oder
erhöhen wir so nur unnötig den Druck auf ihn? Wir wären froh, wenn Sie uns hier
weiterhelfen könnten.
Wie verhältst du dich?
Antwortmöglichkeiten
- Offenbar ist Herr Volker über die Störung im Bilde und versucht im Interesse von Rolf zu handeln, deshalb ist es auch angemessen Herr Volker weiterzuhelfen. Ich erkläre ihm, wie er mit Rolf sprechen könnte.
Du sagst:
„Ich spreche nicht mit Dritten über meine Patienten ohne die explizite Zustimmung des Betroffenen. Ich werde also Rolf sagen, dass Sie mich angerufen haben und mit ihm sprechen, ob er es selbst begrüssen würde, wenn ich mit ihnen sprechen oder wir zu dritt zusammensitzen würden.
Wenn er zustimmt können wir anschauen, wie wir gute Rahmenbedingungen für Rolf schaffen können.“
Du redest mit Rolf in der nächsten Therapiesitzung über das Gespräch zwischen Herrn Volker und dir.
- Du sagst:
„Ich kann Ihnen keine Auskunft geben, nicht einmal, ob dieser Rolf tatsächlich bei mir in Behandlung ist. Grundsätzlich liegt alles in der Hand des Patienten, er allein darf entscheiden, wer in welcher Form im Gespräch über Massnahmen beteiligt wird.
Wenn Sie also Rolf gerne helfen würden, suchen Sie direkt das Gespräch und fragen Sie ihn, ob er einen Austausch zwischen Therapeut und Arbeitgeber begrüssen würde.“
Du sagst:
"Tut mir leid, ich kann Ihnen keine Auskunft über Patienten geben."