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Plagiarismus

Links ein Buch und rechts ein Buch.
Und in des Tisches Mitte,
sitzt der Student und schreibt das Dritte.
Akademischer Volksmund

Wissenschaftliche Arbeiten sind kreative Leistungen und als solche urheberrechtlich geschützt. Es entspricht der wissenschaftlichen Vorgehensweise, dass in einer Arbeit auf Aussagen und Erkenntnisse Bezug genommen wird, die aus anderen Forschungsarbeiten stammen. Wenn Ideen von anderen Forschern verwendet werden, ist es deshalb selbstverständlich, dass diese Arbeiten explizit erwähnt werden. Dies geschieht einerseits im Text selbst, wobei meist nicht wörtlich zitiert, sondern termparaphrasiert wird. Andererseits wird die Quellenangabe in das Literaturverzeichnis aufgenommen, damit auch andere Forscher diese Arbeit leicht finden und sich auf diese beziehen können.

important

Es ist elementar wichtig, dass man solchermassen zitierte oder paraphrasierte Gedanken auch als solche kennzeichnet. Verwendet man bewusst Ideen anderer Forscher ohne Quellenangabe, produziert man ein termPlagiat. Plagiarismus ist nicht nur unfair, sondern ist Diebstahl geistigen Eigentums und wird deshalb sanktioniert.

Wie man korrekt auf fremde Inhalte verweist, erfahren Sie im Kursteil Zitieren und Referenzieren nach APA.

Siehe auch: Publication Manual of the American Psychological Association Abschnitt 1.10
(American Psychological Association, 2010)

Rechtliche Aspekte

Neben dem nicht-korrekten Zitieren und Paraphrasieren fällt unter Plagiarismus natürlich auch der Tatbestand, grössere Abschnitte oder gar ganze Texte aus fremden Arbeiten zu kopieren und als eigene Arbeit auszugeben! Manche Unis verlangen deshalb die Abgabe schriftlicher Arbeiten in digitaler Form, damit diese mit Plagiatserkennungs-Software geprüft werden kann.

Regelungen verschiedener Universitäten

Die Universitäten haben dazu meist eigene Regeln, was genau als Plagiat gilt und wie mit Verstössen umgegangen wird.

Universität Bern

Als Beispiel hier die Definition eines Plagiates aus der Regelung der Universität Bern:

I. Definition eines Plagiats

  1. Ein Plagiat liegt vor, wenn urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile (namentlich Texte, Tabellen, Zeichnungen) ohne Quellenangabe übernommen werden.
  2. Bei der Übernahme kann es sich um eine identische Wiedergabe von Textstellen und anderen Angaben wie Tabellen und Zeichnungen ohne Quellenangabe handeln.
  3. Ebenfalls unzulässig sind unvollständige und fehlerhafte Angaben sowie die Paraphrasierung von Texten ohne Quellenangabe.

Das ganze Reglement können Sie hier als PDF herunterladen: Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten

Universität Zürich

Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten der Universität Zürich

Universitäre Fernstudien Schweiz

Als Psychologiestudierende/r von Universitäre Fernstudien Schweiz müssen Sie beim Verfassen Ihrer Bachelor-Arbeit eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen.