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Obligatorisches Landwirtschaftliches Praktikum

Obligatorische für Studierende der Veterinärmedizin

Obligatorisches Landwirtschaftliches Praktikum

Ein Landwirtschaftliches Praktikum ist obligatorisch für Studierende der Veterinärmedizin an der Universität Bern.

Veterinärmedizin-Studierende müssen für den Eintritt in das 2. Studienjahr den Nachweis eines erfolgreich absolvierten Landwirtschaftlichen Praktikums erbringen. Das Praktikum dauert drei Wochen zu 5 Arbeitstagen (mindestens 42 Stunden pro Woche) und ist ohne Unterbruch in der veranstaltungsfreien Zeit zu leisten. Falls die Möglichkeit besteht, kann das Praktikum bereits vor dem Studienbeginn bis max. 2 Jahre vor Antritt des Studiums absolviert werden.

Wichtige Informationen und Dokumente zum Landwirtschaftlichen Praktikum

Das von der Betriebsleitung des betreffenden Landwirtschaftsbetriebes unterschriebene und gestempelte Ausweisformular (siehe unter "Dokumente") ist bis zum Beginn des 2. Studienjahres bei der Studienplanung der Vetsuisse-Fakultät einzureichen (per E-Mail an studium.vetsuisse@unibe.ch). 

Frist für Studierende 1. Studienjahr 2026/2027: 17.09.2027

Dokumente

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Ausnahmeregelungen

  • Studierende, welche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von Ziffer 2.1 aufgewachsen sind, sind vom Praktikum befreit. Bis zum Beginn des 2. Studienjahres muss der Nachweis erbracht werden.
  • Studierende, welche einen Abschluss als Landwirt/in EFZ, Agrarpraktiker mit Nutztierhaltung EBA, Geflügelfachmann/frau EFZ, Agro-Techniker/in, Bachelor Agronomie vorweisen können, sind vom Praktikum befreit. Bis zum Beginn des 2. Studienjahres muss der Nachweis erbracht werden.
  • War ein/e Studierende/r nachweislich verhindert, das Praktikum bis zum Vorlesungsbeginn des 2. Studienjahres zu absolvieren, wird der Eintritt ins 2. Studienjahr bewilligt, sofern der/die Studierende sich schriftlich verpflichtet, das Praktikum nachzuholen, und zwar bis zum Beginn des 3. Studienjahres.